Bis zu 10.000 € Förderung sichern - mit dem Digitalbonus Bayern & Intrexx
Der Digitalbonus ist ein wichtiger Baustein der Initiative Bayern Digital. Die Laufzeit des Förderprogramms wurde bis zum 31.12.2023 verlängert. Sichern Sie sich bis zu 10.000 Euro Förderung, in dem Sie mit unserer Low Code Plattform einfach und schnell Geschäftsprozesse in Ihrem Unternehmen digitalisieren!
Unternehmen, die ihre Betriebsstätte in Bayern haben und die Digitalisierung vorantreiben, können bis zu 10.000 Euro Zuschuss erhalten.
Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, welche Prozesse in Ihrem Unternehmen digitalisiert werden können, damit Sie schnell & einfach den maximalen Kostenzuschuss erhalten.
Ihre erste Applikation erstellen unsere Kunden innerhalb von 1 Tag und digitalisieren so jeden Prozess, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Mit Intrexx als Partner treiben Sie die Digitalisierung in Ihrem Betrieb mühelos voran
Mit Intrexx haben Sie ein mächtiges Digitalisierungswerkzeug, mit dem Sie dank deutscher Low-Code-Technologie im Handumdrehen alle Geschäftsprozesse und Arbeitsabläufe in Ihrem Unternehmen digitalisieren können. Von Risikomanagement, Datenanalysen, Dokumentenverwaltung, CRM bis hin zum kompletten Content-Management-System ist mit Intrexx vieles möglich.
Egal ob digitalisierte Prozesse, automatische Workflows oder individuelle Anwendungen für Ihr Business - als Digitalisierungspartner prüfen wir mit Ihnen gemeinsam, welche Prozesse in Ihrem Unternehmen digitalisiert werden können. Haben Sie einen speziellen Bedarf? So gehen wir im Detail mit Ihnen die Möglichkeiten durch, die Sie mit Intrexx als Plattform zur Digitalisierung haben. Dadurch beschleunigen Sie Ihre Arbeitsabläufe und sparen wertvolle Zeit und machen Ihr Unternehmen nebenbei fit für die digitale Zukunft. Und das beste: Sie sparen bares Geld dank der Förderung von bis zu 10.000 € durch den Freistaat Bayern.
Förderungsprogramm Digitalbonus Bayern
Was wird gefördert?
Der Digitalbonus ist ein wichtiger Baustein der Initiative Bayern Digital.
Die Laufzeit des Förderprogramms wurde bis zum 31.12.2023 verlängert.
Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die Förderbereiche:
- Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen
- Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit
Wer wird gefördert?
Einen Antrag können kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft stellen, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben und die Maßnahme dort einsetzen.
Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes.
Ein kleines Unternehmen ist jede rechtlich und organisatorisch selbständige Einheit mit wirtschaftlicher Tätigkeit und
- weniger als 50 Mitarbeiter und
- einem Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.
Dafür sind die Daten des letzten Jahresabschlusses maßgeblich. Es ist nur auf das antragstellende Unternehmen abzustellen, Verflechtungen mit anderen Unternehmen müssen nicht berücksichtigt werden.
Alle weiteren Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
Lassen Sie sich kostenlos & unverbindlich von uns beraten
Unsere Experten beraten Sie gerne in einem kostenlosen Erstgespräch ob Sie berechtigt sind Fördermittel zu beantragen. Danach starten wir gemeinsam durch!