Allgemeine Geschäftsbedingungen
United Planet GmbH
Stand: April 2022
Allgemeine rechtliche Bedingungen für die Überlassung und Pflege von Software sowie die Erbringung von sonstigen Leistungen
§ 1 Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Überlassung von Intrexx als Standardsoftware und -wenn und soweit vereinbart - die Erbringung von sonstigen Leistungen wie etwa die Anpassung der Software für die Zwecke des Kunden durch United Planet. Unter Anpassung einer Software im Sinne dieses Vertrages ist ausschließlich die Anpassung der Standardsoftware zu verstehen, nicht aber die individuelle Softwareerstellung. Der Begriff "Software" umfasst im Folgenden sowohl die Standardsoftware als auch die angepasste Standardsoftware sowie individuelle Applikationen auf Basis der Standardsoftware.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von United Planet ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die widerspruchslose Durchführung von Leistungen durch United Planet bedeutet keine Anerkennung von Geschäftsbedingungen des Kunden.
§ 2 Subunternehmer
United Planet ist berechtigt, sich bei der Ausführung von Leistungen ganz oder teilweise Subunternehmern zu bedienen. United Planet wird den Kunden auf Wunsch über die eingesetzten Subunternehmer informieren.
§ 3 Vergütung – Verrechnung von Forderungen
Für die Überlassung der Software zahlt der Kunde an United Planet die im Angebot bzw. im Webshop festgelegte Lizenzgebühr. Die Vergütung von Dienstleistungen ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglich vereinbarten Leistung und erfolgt auf Basis des tatsächlichen Zeitaufwands gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von United Planet, wenn nichts anderes vereinbart ist. Soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, sind in Angeboten genannte Gesamtpreise und -zeiten unverbindliche Schätzungen des nach fachmännischer Berechnung zu erwartenden Kosten- und Zeitaufwands. Die Vergütung für die Durchführung von Schulungs- und Beratungstage erfolgt nach dem vereinbarten Festpreis. Ein Tag umfasst 8 Std. inklusive Pausen. Zusätzlicher Zeitaufwand und Nebenkosten sind gesondert zu vergüten. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten der United Planet Mitarbeiter werden wie Arbeitszeiten vergütet.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder schriftlich von United Planet anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten, schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
§ 4 Zahlungsfristen/Verzug
Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sämtliche Preise gelten zuzüglich der anfallenden Kosten für Porto, Verpackung, Versicherung, Reisekosten und Spesen. Bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes werden wir unsere Vergütung zum Zeitpunkt und in Höhe der jeweiligen Gesetzesänderung anpassen, ohne dass dem Kunden daraus ein Kündigungsrecht entsteht.
Alle Rechnungen sind sofort, ohne Abzug fällig, spätestens zum Fälligkeitsdatum der Rechnung. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist United Planet berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an die gesetzlichen Zinsen zu berechnen. United Planet ist im Falle des Verzugs weiterhin zur Zurückhaltung von Leistungen berechtigt, sowie ebenfalls berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auszuführen. United Planet ist darüber hinaus berechtigt, vor Vertragsabschluss die Bonität des Vertragspartners zu prüfen und bei schlechter Bonität von Beginn an nur gegen Vorauszahlung zu liefern.
§ 5 Exportbestimmungen
United Planet Software kann Aufuhrkontrollgesetzen, -normen, -regelungen, -beschränkungen und nationalen Sicherheitskontrollen der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und/oder der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen. Der Kunde ist verpflichtet, sich daraus ergebende mögliche Einschränkungen zu beachten und, falls erforderlich, eigenständig die notwendigen Genehmigungen einzuholen. Der Kunde stellt United Planet von allen Folgen der Verletzung dieser Bestimmung frei.
Der Nutzer wird insbesondere prüfen und sicherstellen, dass
- die überlassene Software, Dokumentation und Informationen nicht für eine rüstungsrelevante, kerntechnische oder waffentechnische oder sonstige militärische Bestimmung verwendet werden;
- keine Unternehmen und Personen, die in der US Denied Persons List (DPL) genannt sind, US-Ursprungswaren, -Software und -Technologie erhalten;
- keine Unternehmen und Personen, die in der US-Warning List, US-Entity List und US-Specially Designated Nationals List genannt sind, ohne Genehmigung Ursprungserzeugnisse erhalten;
- die Frühwarnhinweise der zuständigen deutschen Behörden beachtet werden.
§ 6 Datenschutz
Kundendaten werden für die Bestellabwicklung und eventuelle spätere Gewährleistungsabwicklung sowie für Werbezwecke erhoben, gespeichert und verarbeitet. Personenbezogene Daten werden erhoben, wenn diese im Rahmen einer Warenbestellung oder bei Eröffnung eines Kundenkontos oder bei der Registrierung zum Newsletter freiwillig mitgeteilt werden.
Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt an von uns im Rahmen der Ausführung des Auftrags eingesetzte Dienstleister (Transporteur, Logistiker, Banken).
Die Parteien beachten die anwendbaren Bestimmungen des Datenschutzes. Insoweit die Leistungen von United Planet eine Auftragsdatenverarbeitung gemäß §11 BDSG darstellen oder die Pflicht zum Abschluss einer Vereinbarung nach §11 Abs. 5 BDSG besteht, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsdatenvereinbarung ab.
Detaillierte Informationen zum Datenschutz sind unter www.intrexx.com/de/privacy-policy einzusehen.
§ 7 Gewährleistung
United Planet gewährleistet, dass die Software mit den in der zugehörigen Programm-Dokumentation aufgeführten Spezifikationen übereinstimmt sowie mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt worden ist. United Planet gewährleistet, dass zum Zeitpunkt der Übergabe die Software wie in der Dokumentation beschrieben, benutzt werden kann und frei von Malware ist.
Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln, sind keine Beschaffenheitsangaben. Die Funktionalität der Software richtet sich nach der Beschreibung in dem schriftlichen Material und gegebenenfalls ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen.
§ 8 Haftung
United Planet haftet uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für die Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von United Planet zugesicherten Eigenschaft bzw. bei Nichteinhalten einer Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung von United Planet in der Höhe begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung von United Planet in der Höhe begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist, höchstens jedoch bis zu einem Betrag in Höhe des doppelten Betrags der vereinbarten Vergütung.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, haftet United Planet nur für unmittelbare Schäden, nicht für mittelbare und Folgeschäden (insbesondere, entgangenen Gewinn und Produktionsausfall). United Planet haftet nicht für Datenverlust, es sei denn, dass United Planet deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
Dem Kunden ist bekannt, dass im Rahmen seiner Obliegenheit zur Schadensminderung eine regelmäßige Sicherung seiner Daten vorzunehmen ist und er im Falle eines vermuteten Softwarefehlers alle zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen hat.
Eine weitergehende Haftung besteht nicht. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen von United Planet.
§ 9 Händler
An Händler liefern wir unsere Software und Daten ausschließlich zum Zwecke des Weitervertriebs im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an den Endkunden. Insoweit räumen wir dem Händler das Recht ein, dem Endkunden unsere Software und Daten zu dem in den Lizenzbedingungen beschriebenen Nutzungsumfang zu überlassen.
Detaillierte Bestimmungen für Händler sind im Partnervertrag von United Planet festgehalten, der von jedem Partner und Händler im Vorfeld abgeschlossen werden muss.
§ 10 Lizenzverträge
Für Lizenzverträge bestehen ergänzende Bestimmungen in Form von Endbenutzer Lizenzbedingungen. Diese sind hier zu finden und müssen vor dem Installationsprozess der Software akzeptiert werden. Sollten die Lizenzbedingungen nicht anerkannt werden, darf die Software nicht installiert werden bzw. der Installationsprozess wird abgebrochen.
United Planet räumt dem Kunden die in den Lizenzbedingungen und dem Lizenzschein definierten Nutzungsrechte ein.
§ 11 Software Service Vertrag
Die Wartung und Pflege der Software unterliegt vorrangig den Bestimmungen eines gesonderten Software-Pflegevertrags („Software Service Vertrag“).
§ 12 Dienstleistungen
United Planet führt – wenn und soweit vereinbart – die Anpassung der Software als Dienstleistung durch. Diese Dienstleistungen beinhalten Beratungen, Schulungen, kundenindividuelle Anpassungen und ähnliches zur Unterstützung der Kunden. Art, Ort, Zeit und Umfang der Dienstleistungen sind im jeweiligen Vertrag bzw. Auftrag bestimmt.
United Planet erbringt die Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag und nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand der Technik und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistung qualifiziert ist. United Planet ist berechtigt, Leistungen auch durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen.
Sollte der Kunde United Planet mit Dienstleistungen, wie etwa der Anpassung der Software, beauftragt haben, vereinbaren die Parteien gesondert die dafür konkret geschuldeten Leistungen. Die Parteien werden dazu in der Regel Folgendes festlegen:
- Aufgaben und Ziele der Dienstleistungen
- Art und Umfang der Dienstleistung, bei komplexen Themen ggf. in Form eines detaillierten Pflichtenhefts.
- Voraussichtlicher Beginn und Ende der Leistungserbringung
- Konkrete Ausgestaltung der Mitwirkungspflichten des Kunden
- Vergütung
Der Kunde wird United Planet bei der Erbringung der Dienstleistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihr insbesondere
- die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig
- die benötigte Hard- und Softwareumgebung einschließlich Entwicklungs-, Test- und Produktivumgebung, die mindestens den in der Softwarebeschreibung von United Planet genannten Mindestanforderungen entspricht sowie
- datenschutzkonforme Testdaten
zur Verfügung stellen. Darüber hinaus gehende Mitwirkungsleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden.
Sollte der Kunde Dienstleistungen in Form von Werksleistungen wünschen, ist hierzu ein gesonderter Vertrag zwischen den Parteien zu schließen.
United Planet räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse und Hilfsmittel ein.
Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat United Planet dies zu vertreten, ist United Planet verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen.
Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb 2 Wochen nach Kenntnis. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von United Planet zu vertretenen Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat United Planet Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen.
United Planet behält sich das Recht vor, alle von United Planet erstellten Anwendungen und Prozesse in eigenem Ermessen und für eigene Zwecke weiter zu verwenden und weiter zu nutzen. Dies beinhaltet die Weiterentwicklung sowie auch den Verkauf dieser Anwendungen und Teile von Anwendungen an Dritte.
Im Fall, der Kunde wünscht eine Rechteübertragung der von United Planet erstellten Anwendungen an den Kunden, ist eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien darüber zu treffen.
§ 13 Academy
United Planet bietet in der Intrexx Academy standardisierte Seminare zu verschiedenen Themenbereichen an. Die Inhalte der Seminare, wie auch die angebotenen Termine, Seminarzeiten und Standorte sind der jeweiligen Seminarbeschreibung unter www.intrexx.com/de/academy zu entnehmen. Buchungen von Seminaren sind über unsere Website vorzunehmen.
Die angegebene Teilnahmegebühr für Seminare gilt pro Person und ist inklusive Teilnahmebescheinigung, Seminarunterlagen, Mittags-Snack und Pausengetränken. Es gelten die Zahlungsbedingungen nach §4 der AGB.
Es gelten folgende Stornobedingungen der Intrexx Academy: Die Teilnahme kann bis 20 Tage vor dem gebuchten Termin durch den Kunden storniert werden. In diesem Fall entstehen keine Kosten. Wird das Seminar kundenseitig im Zeitraum von 19-11 Tagen vor Veranstaltungsbeginn storniert, wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 20% berechnet. Seminare, die kundenseitig innerhalb von 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn storniert werden, werden in vollem Umfang berechnet. Ersatzteilnehmer können jederzeit ohne Kosten benannt werden.
United Planet behält sich vor, Veranstaltungen aus dringendem Anlass zu ändern oder abzusagen. Im Fall von Programmänderungen ist ein kostenfreier Rücktritt durch den Kunden möglich. Im Fall einer Stornierung einer Veranstaltung durch United Planet, erstattet United Planet dem Kunden alle angefallenen Seminarkosten zurück. Möglicherweise anfallende Reise- oder Hotelkosten des Kunden werden nicht erstattet.
Intrexx-Kunden und –Partner, die im Besitz von Schulungsunterlagen der Intrexx Academy sind, dürfen diese Dokumentation nicht an Dritte weitergeben. Diese Dokumentation ist urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für den Gebrauch durch die Person bestimmt, der sie über die Teilnahme von Seminaren, Firmenschulungen oder Online-Trainings der Intrexx Academy zur Verfügung gestellt wurde. Die Weitergabe an andere Personen stellt einen Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie gegen den Urheberschutz dar.
§ 14 Erfüllungsort - Rechtswahl - Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Freiburg im Breisgau. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN Kaufrecht wird ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau oder nach Wahl der United Planet GmbH auch das für den Kunden örtlich und sachlich zuständige Gericht, wenn der Kunde Vollkaufmann oder gleichgestellt ist. Bei internationalen Verträgen gilt das für die United Planet GmbH örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht als vereinbart.